Freitag, 19. Oktober 2007

Wie wurde ich ein Jägersmann?

Zum Start meiner Seite am gestrigen Tage möchte ich mich näher vorstellen und Ihnen meine Beweggründe für die Erstellung dieser Seite erläutern.

Bereits seit frühester Kindheit fühle ich mich mit der Natur, der Jagd und der Fischerei eng verbunden. Mein erstes jagdliches Erlebnis hatte ich Mitte der 50iger Jahre. Meine Eltern wohnten damals mit uns Kindern im hessischen Oberrieden, bei Berge. Wir wohnten am Ortsrand. Gleich dahinter kamen weite Felder, Wiesen und Wald. An einem sommerlichen Nachmittag kam ein ortsansässiger Jäger von der Jagd mit einem erlegten Rehbock in seinem Rucksack über den Schultern. Dieses Erlebnis hat mich so sehr geprägt, dass ich beschloss: "Eines Tages werde ich Jäger"!

Aber Vaters berufliche Anforderungen führten uns und mich zunächst fort aus der ländlichen Idylle. Wir zogen in die Großstadt Hamburg, fort von den geliebten Feldern, den Wiesen und dem Wald. Bereits als Jugendlicher widmete ich mich der Fischerei und dem Naturschutz in einem Verein. Viele Jahre später erfolgte eine Ausbildung zum Gerätetaucher. Und in dieser Eigenschaft wurde dann so manches Gewässer vom Wohlstandsmüll "entrümpelt".

Dann nach Abschluss meiner Berufsausbildung und vielen Jahren des beruflichen Engagement erinnerte ich mich an mein Vorhaben aus den Kindertagen: "Eines Tages werde ich Jäger"! Ich belegte im Frühjahr 1987 den Vorbereitungslehrgang zur Erlangung des ersten Jagdscheins. Nach einem Jahr des intensiven Lernens bestand ich am 7.3.1988 das "Grüne Abitur", die Jägerprüfung. Und am 22.4.1989 dann die Jagdaufseherprüfung. Seither habe ich das praktische Handwerk der Jagdausübung in 18 langen und schönen Jahren in einem lauenburgischen Jagdrevier ausüben dürfen. Den Revierinhabern und all jenen, die mir dabei geholfen haben, sei hier für gedankt.

Während dieser Zeit habe ich auch mein besonderes Interesse an der Fangjagd entdeckt und Fertigkeiten ausgebaut.

Die Beweggründe für die Erstellung dieser Seite liegen nun darin begründet, dem Besucher meiner Seite Jagd und Jäger in Deutschland näher zu bringen. Denn die Aufgabe des Jägers liegt zu einem geringeren Teil in der eigentlichen jagenden Tätigkeit. Die sehr viel größere Tätigkeit ist verbunden mit der Hege des ihm überantworteten Wildes und dem Schutz der Natur in jeder Hinsicht.

Ich erlaube mir deshalb § 1 Abs. 2 + 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zu zitieren:

(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; aufgrund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.

Es würde mich freuen, wenn ich Ihnen die wildlebenden Tiere, ihre Gewohnheiten und Lebensräume, die Natur im allgemeinen sowie die Verpflichtungen der Jäger und auch einige jagdliche Erfolge im Rahmen eines "fotografischen Jagdtagebuchs" näher bringen dürfte. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Anblick bei der "fotografischen Beute" und ein von Herzen kommendes Waidmannsheil.

Meine bedeutensten Sauen in 18 Jahren!

Gem. § 29 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist der an einem Grundstück, dass zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder ihm angegliedert ist, erfolgte Schaden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen zu ersetzen. In erster Linie hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen, es sei denn, der Jagdpächter hat den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen. Die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bleibt allerdings bestehen, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann. Prinzipiell gilt diese Regelung. Darüber hinaus können die Länder bestimmen, dass die Wildschadensersatzpflicht auch auf anderes Wild ausgedehnt werden kann.

Da in aller Regel der Jagdpächter die Wildschadensersatzpflicht übernommen hat, dürfte er so manche schlaflose Nacht und ruhelosen Tag verbracht haben, wenn Schwarzwild in seinem Revier bestätigt worden ist. Und insbesondere dann, wenn die Sauen an den Feldfrüchten bereits zu Schaden gegangen sind.

Dann helfen nur noch gezielte jagdliche Maßnahmen, wenn die Sauen insbesondere den oder die Maisschläge nicht verlassen wollen. Also der Einzelansitz oder die geplante Drückjagd. Und ist der Maisschlag nicht zu groß, wird auch ein Einzelabschuss einer Sau die Rotte veranlassen, den Schlag bei nächster Nacht zu verlassen.


Meine erste Sau, ein Keiler, erlegt beim Mondansitz und sternenklarer Nacht am 19.8.1989, um 22.44 Uhr. Die Nacht war trotz der Jahreszeit bitter kalt.


Der Keiler war zwar nicht alt, hatte aber sehr großen Wildschaden im Maisschlag angerichtet, so dass der Landwirt und Grundeigentümer um Erlegung ersuchte.


Ein starker Überläufer-Keiler beim Winteransitz in klirrender Kälte am 4.1.2003, um 19.30 Uhr, erlegt.


Mein Lebenskeiler -ein Hauptschwein- erlegt beim sternenklaren Mondansitz am 14.9.2003, um 00.45 Uhr.


Nur mit gemeinsamer Kraft konnte der Keiler kurz nach der Erlegung geborgen werden (von rechts: Jagdpächter Helmut Carl, Erleger Hans-Friedrich Szameitat, örtlicher Jagdaufseher Gerd Bründel).