Sonntag, 20. April 2008

Die Jagd

Der Wolf unterliegt gegenwärtig nicht dem Bundesjagdgesetz. Er ist nicht unter den Tierarten im § 2 BJG aufgeführt und gehört daher nicht zu den jagdbaren Wildarten.

Der Wolf unterliegt dem Bundesnaturschutzrecht. Deshalb ist auf ihn die Jagd in Deutschland verboten.

In anderen Nationalstaaten, in denen der Wolf bejagt werden darf, erfolgt die Jagd mit der Falle, die Treib- und Lappjagd und während des Ansitzes am Luder.

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