Samstag, 22. Dezember 2007

Der Steinmarder im dichtbesiedelten Lebensbereich des Menschen

Steinmarder -auch Hausmarder genannt- gehören zu den einheimischen Marderartigen. Sie sind sogenannte Kulturfolger. Als bevorzugten Lebensraum fühlen sie sich von Natur aus zu menschlichen Behausungen und Gebäuden aller Art hingezogen, obgleich sie auch bei geringerem Vorkommen in einer abwechslungsreichen Feldlandschaft sowie kleineren Waldflächen anzutreffen sind. Aufgrund der bevorzugten und unmittelbaren Nachbarschaft zum Menschen kommt es daher immer wieder zu Konflikten zwischen dem Steinmarder und dem Menschen. Nämlich immer dann, wenn der Steinmarder die direkte Heimstätte des Menschen aufsucht und Schäden verschiedenster Art verursacht.

Ein Steinmarder, der sich auf einem Dachboden oder in der Wärmedämmung eines Dachstuhls einquartiert, Nacht für Nacht Lärmorgien vollführt, erbeutete Tauben und andere Beutetiere als Nahrungsreserven einschleppt -die unter dem Dach verwesen, so dass Fleischmaden von der Zimmerdecke in die Wohnräume fallen- , und sich eine sogenannte Mardertoilette anlegt, die bei Wärme im Sommer oder während der Heizperiode im Winter durch die Zimmerdecke tropft versehen mit dem Marder-Kloakenparfüm, wird verständlicher Weise als Untermieter nicht willkommen sein.

Auch verhängnisvolle Einbrüche in Geflügelställe mit gemeuchelten Hühnern, Enten oder Gänsen wird zwangsläufig zu Interessenkonflikten führen. So mancher Taubenzüchter kann seine Klagelieder singen, wenn der Steinmarder im Blutrausch ihm die prämierten Zuchttauben im Stückwert von ca. 3.000,-- € einer nach der anderen die Kehle durchbeißt, so dass sich am nächsten Morgen der Gesamtschaden auf ca. 30.000,-- € beläuft.

Das gleiche gilt für den im Motorraum des Autos Kabel und Schläuche zerbeißenden Steinmarder, daher auch Automarder genannt.




Schadenereignisse dieser Art führen zwangsläufig dazu, dass das ansonsten possierlich aussehende Raubtier weitaus überwiegend alles andere als Willkommen angesehen wird. Im ersten Moment des unbefangenen Sichtkontaktes wird sicherlich so manches Familienmitglied voller Verzückung ausrufen, "Oh, wie niedlich"! Aber wenn erst die Schadenereignisse da sind und sich vor allem wiederholen, wird aus dem Raubtier namens "Oh, wie niedlich" ein gefürchteter Kontrahent, der beim Inerscheinungtreten vehement zum Teufel gewünscht wird. Denn mit der Erscheinung dieses kleinen Teufels folgt in aller Regel ein Ärgernis auf das andere.

Biologie des Steinmarders

Der Steinmarder erreicht im Allgemeinen eine Länge (Kopf-Rumpf-Schwanz) von ca. 40 cm bis 48 cm, bei einem Körpergewicht von ca. 1.200 g bis 1.700 g. Die Rüden (männlich) sind meistens größer und schwerer als die Fähen (weiblich). Der Balg (Fell) ist braun bis graubraun, wobei die helle Unterwolle durchschimmert.

Als typisches Merkmal beim Steinmarder ist der weiße Kehlfleck anzusehen, der sich zu den Vorderläufen hin gabelt. Der Nasenspiegel ist von fleischfarbenem Aussehen.




Im Siedlungsbereich des Menschen legt er Tagesverstecke auf Dachböden von Wohnhäusern, in Garagen, in Scheunen, in Schuppen und Holzmieten an.
In der Feldlandschaft mit seinen Knicks und Remiesen sowie im Waldbereich benutzt er als Verstecke hohle Bäume, unter Wurzeln, in Reisighaufen, in geschichteten Holzstößen, in Entwässerungsröhren und ähnlichem.

Steinmarder sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Aber bei der Aufzucht des Gehecks oder während der Ranz sind sie häufig auch tagsüber unterwegs.

Die Fortpflanzungszeit (Ranz) ist etwa von Mitte Juni bis Mitte August. Bis zum Setzen (Gebären) besteht eine verlängerte Tragzeit durch sogenannte Eiruhe. Von etwa März bis April werden zwischen zwei bis vier Junge gesetzt, die mit ca. 5 Wochen die Augen öffnen und mit ca. 9 Wochen beginnen das Nest zu verlassen.

In seiner Nahrungswahl hat sich der Steinmarder nicht spezialisiert. Er ernährt sich von dem, was die Jahreszeit oder das von ihm bevorzugte Biotop ihm bieten. Deshalb ist das Nahrungsspektrum sehr vielseitig.

Als vegetarische Kost verzehrt er vom Sommer bis in den Winter allerlei Früchte, wie Birnen, Äpfel, Kirschen und Pflaumen, sowie die verschiedensten Beerensorten der Jahreszeiten.

Die tierische Kost stellt einen Hauptteil seiner Nahrung dar, unter anderem alle erreichbaren Mäusearten und Ratten. Außer diesen Kleinsäugern gehören die nächst größeren Tiere zu seinem Beutespektrum, unter anderem Kaninchen und junge Hasen, wie auch die meisten Vogelarten, unter anderem Drossel, Amsel, Tauben bis hin zu allen Hühnervögeln. Mit Vorliebe verzehrt er auch deren Eier.

Natürlich verschmäht er auch kein für Haus- und Wildtiere bereitgestelltes Futter, unter anderem Trockenfutter für Hunde und Katzen, Milch, Erdnüsse im Futterhäuschen. Auch vor menschlichen Abfällen macht er nicht Halt, zum Beispiel weggeworfenes Brot und Süßigkeiten auf dem Schulhof.

Bejagung des Steinmarders

Als jagdbares Wild unterliegt der Steinmarder den Bestimmungen des Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den Jagdgesetzen der Bundesländer sowie in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen und Anordnungen.

Die derzeit bundesrechtliche Jagdzeit auf den Steinmarder ist vom 16. Oktober bis zum 28. Februar. Die Jagd- und Schonzeiten-Verordnungen der Länder können andere Jagdzeiten bestimmen oder diese ganz oder teilweise aufheben.
Ferner kann durch Gesetz oder Verordnung bestimmt werden, welcher Personenkreis die Jagd auf den Steinmarder ausüben darf, zum Beispiel: 1. Jäger im Besitz eines gültigen Jagdscheins, oder 2. Jäger im Besitz eines gültigen Jagdscheins verbunden mit dem erfolgreichen Besuch eines Fangjagdseminars (sogenannter Fallenschein), oder 3. jeder Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte auf seinem Grund und Boden oder der von ihm Beauftragte, oder 4. etc. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung.
Auch die Art und Weise der Bejagung sowie dabei möglicherweise verwendete Jagdgeräte können durch Gesetz oder Verordnung bestimmt werden.

Es ist also wichtig, sich vor der Ausübung der eigentlichen Jagd über die gesetzlichen Voraussetzungen zu informieren, die in dem Bundesland bestehen, in dem die Jagd auf den Steinmarder ausgeübt werden soll.

In § 1 Abs. 3 bis 5 BJagdG werden zunächst allgemeingültige Grundsätze beschrieben, was unter Ausübung er Jagd zu verstehen ist. Diese Grundsätze gelten selbstverständlich auch bei der Jagd auf den Steinmarder.
(Abs. 3) "Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu beachten".
(Abs. 4) "Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild".
(Abs. 5) "Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes und verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie Eier von Federwild sich anzueignen".

Im ländlichen Raum ist in aller Regel der örtliche Jagdpächter oder ein Jagdaufseher der beste Ansprechpartner, wenn es um die Bejagung eines oder mehrerer Steinmarder geht, die in der direkten Heimstätte des Menschen den Unterschlupf gefunden haben.
In den meisten größeren Städten wie beispielsweise Hamburg, Berlin, etc. gibt es Beauftragte (sogenannte Stadtjäger) der jeweils zuständigen Jagdbehörde, die um Hilfe bei einem Steinmarder-Problem ersucht werden können.

Als Sofort-Hilfe hat sich in den allermeisten Fällen eine geringfügige Veränderung im unmittelbaren Gebäudebereich bewährt, um einem Steinmarder den Aufstieg auf das Dach und das Eindringen ins Dachgeschoss unmöglich zu machen. Meistens sind es nur kleine Veränderungen, auf die ein jagdlich nicht Bewanderter kaum kommen wird. Dazu vgl. die nachfolgende Skizze mit verschiedenen Varianten des Eindringens in ein Einzelhaus.

Vor allem gilt es zu lernen, wie ein Steinmarder denkt bzw. instinktiv handelt, will man den Aufstieg auf das Dach eines Einzelhauses feststellen.

Dies gilt auch für die gebräuchlichsten Jagdarten auf diesen Marder, zum Beispiel
  • die Jagd mit der Falle (Fangjagd),
  • die Bejagung am Marderschlafkasten und am Schlafhorst,
  • das Ausneuen nach einem Schneefall und Ausklopfen eines Holzstoßes als Tagesversteck.

Mögliche Steinmarder-Zugänge in ein Einzelhaus

  1. Ein Baum nahe am Haus
  2. Jede angebaute Überdachung
  3. Begrünungen als Aufstieg
  4. Kletterhilfen unmittelbar am Haus
  5. Lose Dachziegel
  6. Aufgebogene Bleiabdichtungen
  7. Erkerüberhänge

Die Steinmarderjagd am Marderschlafkasten und am Schlafhorst

Obgleich nur rein äußerlich wie ein Nistkasten aussehend, handelt es sich doch um einen Marderschlafkasten, der an einem regelmäßig vom Steinmarder aufgesuchten Baumstamm angebracht wurde, der augenscheinlich als wiederholte Kletterhilfe in den Wipfelbereich dient.
Um dem Steinmarder den Aufstieg zu seinem Schlafkasten zu erleichtern, wurde bis vor das Einstiegsloch ein schräger Stamm als vereinfachte Zugangshilfe angebracht. In dem Schlafkasten befinden sich drei treppenartig versetzte Brettchen, die dem Marder den Abstieg in die untere Ebene ermöglichen, auf dem sich wärmendes Stroh befindet. Aufgrund der versetzten Brettchen im Kasteninneren ist es darin auch nahezu zugfrei.

Während der allgemeinen Vegetations- und Fortpflanzungsperiode wird der Schlafkasten recht wenig vom Steinmarder frequentiert. Statt dessen nisten jedes Jahr die unterschiedlichsten Vogelarten in ihm, so dass sich in dem Kasten dem Steinmarder wohlbekannte Gerüche befinden. Aus diesem Grund nimmt der Marder den Schlafkasten auch sehr bald und regelmäßig ab Herbst des Jahres an, teils als Tagesschlafstelle und teils zum Aufwärmen während seiner Raubzüge. Überwiegend dient der Schlafkasten jedoch als Tagesschlafstelle.

Die seitliche Klappe dient zum Revidieren des Kastens, insbesondere um das Stroh im Jahr regelmäßig auszutauschen und den Kasten von innen zu reinigen.

Die Bejagung erfolgt durch Angehen des Schlafkasten von hinten und Anstellen auch von hinten, so dass der Steinmarder den Jäger aus dem Einschlupfloch nicht erspähen kann. Mit einem dicken Knüppel wird sodann fortlaufend gegen den Stamm und -soweit der Knüppel lang genug ist- gegen den in ca. 3 - 4 Meter hoch hängenden Kasten geschlagen. Wird gegen den Kasten geschlagen, springt der Steinmarder sofort und kann mit der Flinte erlegt werden.




Eine andere Jagdart ist es, den Steinmarder an seinen in den Baumwipfeln befindlichen Schlafhorsten aufzusuchen. Bereits während der allgemeinen Vegetations- und Fortpflanzungszeit werden Baumstämme auf sogenannte Nagelspuren des Steinmarders untersucht, in deren Wipfeln sich Horste verschiedener großer Vogelarten befinden. Der Steinmarder sucht diese Horste in den Brutperioden auf, um sich an den Eiern gütlich zu tun oder -soweit er kann- den nistenden Brutvogel zu erbeuten. Im weiteren Verlaufe seiner jährlichen Beutezüge sucht er diese Horste wiederholt auf, da sie ihm in Ermangelung weiteren Fraßes dann aber als sicherer Tagesschlafplatz dienen.
Diese Bäume mit einer Vielzahl von Nagelspuren muss sich der Jäger merken. Nach Aufgang der Jagdzeit auf den Steinmarder sind diese Bäume leise anzugehen. Durch Schlagen mit einem Knüppel gegen den Stamm wird der Marder geweckt und zum Verlassen des Horstes bewegt, so dass er mit der Flinte erlegt werden kann.


Die große Kastenfalle für den unversehrten, selektiven Lebendfang

Für den unversehrten und damit selektiven Lebendfang der jagdbaren Raubwildarten eignen sich von den Abmessungen her die großen Kastenfallen am besten.

Bezogen auf diese Raubwildarten gilt auch heute noch der Leitsatz "Glatter Gang, glatter Fang".

Und vor allem gilt dies für den Steinmarder und den Iltis. Und je größer der Falleneingang, um so leichter laufen die beiden Raubwildarten in die Falle. Aus der Sicht dieser kleinen Raubsäuber sind die Eingänge großer Kastenfallen vergleichbar mit Scheunentoren. Durch ein Scheunentor passt jeder problemlos hindurch und stößt weder seitlich noch oben an. Aber je kleiner die Pforte desto größer die Gefahr der Seitenberührung. Oder ein anderes Beispiel. Auf einem großen Kanapee lässt es sich viel besser rekeln als auf einer schmalen Pritsche.

Wichtig bei der Fangjagd ist es, mit den Gedanken und Sinnen des zu fangenden Raubwildes denken und handeln zu lernen. Nur so stellt sich letztlich der gewünschte Jagderfolg ein.

Die unten abgebildete Kastenfalle hat eine Länge von 200 cm. Die Einläufe sind 40 cm in der Höhe und 30 cm in der Breite. Diese Kastenfalle ist eigentlich bestens geeignet, den des Nachts um die Geflügelvoliere herumschleichenden "Meister Reinicke", den Fuchs, zu fangen, um die von ihm gemeuchelte und erdiebte Hühnerstrecke zu minimieren.

Aber für den Steinmarderfang an einschlägig heimgesuchten Wohngebäuden ist diese große Kastenfalle noch besser geeignet, wenn sie unmittelbar an die Hauswand des betroffenen Wohngebäudes gestellt wird (vgl. Foto unten). Alles Raubwild neigt dazu in Deckung herum zu schleichen, vorwiegend in der Absicht vor allem lebenden Fraß zu erbeuten. Als Deckung wird deshalb auch eine bloße Hauswand ohne Bewuchs angesehen.

Mittig der Kastenfalle wird zunächst aus Heu oder Stroh ein Nest modelliert. In dieses werden sodann 2 bis 3 Eier hinein gelegt. Sodann werden die Fallenklappen blockiert, dass sie nicht zufallen können. Jeder Steinmarder, der ein Haus umschleicht in der Absicht, auf das Dach zu gelangen und von dort auf den Dachboden oder in die Wärmedämmung, wird über kurz oder lang die Kastenfalle inspizieren und die leckeren Eier verspeisen. Wenn der Fänger regelmäßig die Falle kontrolliert und fehlende Eier nachlegt, wird der Steinmarder diese Stelle als lukrativ erlernen und genauso regelmäßig seine nächtliche Futterportion hier abholen. Und er wird noch mehr tun. Mit der Zeit schleppt er seine gesamte Mardersippe an, die sich nacheinander aus dieser Kastenfalle ernähren wird.

Sobald die Jagdzeit aufgegangen ist, brauchen die festgestellten Fallenklappen nur gelöst werden und in der folgenden Nacht fängt sich der erste Steinmarder. Und in den nächsten Nächten fängt sich auch noch die gesamte Sippe, so dass die Steinmarderstrecke an dieser Stelle mit der übergroßen Kastenfalle in 2 Wochen bis zu 4 - 5 Individuen erbringen kann.

Die Auslösung der übergroßen Kastenfalle erfolgt nicht per Wippbrett, sondern per Faden, den der Steinmarder beim Überfall auf die Eier gar nicht wahrnimmt.

Nach dem Fang wird dr Steinmarder über die seitlich der Kastenfalle befindliche Schiebetür in einen Fangschusskasten geleitet, in den er ohne jegliches Zögern hinein läuft.




Als weiteren Kastenfallen-Typ gebrauche ich denjenigen auf dem nachstehenden Foto. Diese Kastenfalle wird über ein Trittbrett ausgelöst. Der Fallenkasten hat eine Länge von 140 cm und die Einläufe sind 33 cm hoch und 25 cm breit. Der Fallenkasten besteht aus allerbestem Eichenholz. Die abgebildeten Haselnußstäbe dienen der Fallenklappenbefestigung, wenn die Falle nicht fängisch gestellt ist, sondern freier Durchlauf besteht.




Diese Kastenfalle eignet sich am besten für den Einbau in einen Strohballenstapel wie auf dem nachstehenden Foto gezeigt. Die Strohballen sind von oben mit einer Silofolie gegen Regen und sonstige Feuchtigkeit abgedeckt. In dem Strohballenstapel ist es kuschelig warm. In vorhandene Hohlräume gebe ich regelmäßig Getreidereste, so dass sich mittlerweile ganze Mäuse-Sippen eingenistet haben. Da Mäuse auch zum Nahrungsspektrum des Steinmarders gehören, wird diese Stelle von ihm regelmäßig inspiziert.




Nach Aufgang der Jagdzeit liegt neben dem Trittbrett regelmäßig ein Hühnerei. Der Fangerfolg lässt also nicht lange auf sich warten.

Der gesicherte Marder-Bunker mit Ei-Abzugeisen

Der Fang des Steinmarder oder Iltis mit dem Ei-Abzugeisen ist für den versierten Fangjäger eine ganz besondere Anforderung, die in aller Regel sehr viel Planung, Überlegung und Einfühlungsvermögen dem Ausübenden abverlangt.

Die Ausübung der Fangjagd in der Praxis wird u.a. durch die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Jagd" der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) und weitere in Frage kommende Vorschriften geregelt. VSG ist dabei eine Abkürzung für die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Gemäß § 3 Abs. 7 VSG "Jagd" dürfen Fangeisen nur mit einer entsprechenden Vorrichtung gespannt und nur mit einem geeigneten Gegenstand ge- bzw. entsichert werden.

Gemäß § 3 Abs. 8 VSG "Jagd" dürfen Fangeisen fängisch nur so aufgestellt werden, dass keine Personen gefährdet werden.

Eine Gefährdung kann zum Beispiel vermieden werden durch
  • verblendete Fangbunker,
  • Fallenkästen oder Fangburgen aus Holz, Beton oder anderem geeigneten Baumaterial.

Der nachfolgend abgebildete Fangbunker wird von mir selbst seit vielen Jahren verwendet. Wegen der Konstruktion ist er leicht und schnell zu transportieren und kann bei Bedarf mit wenig Aufwand umgesetzt und auf einfache Weise mit dem am Aufstellort vorkommenden Verblendmaterial für nicht Eingeweihte unsichtbar gemacht werden.
Sofern der Fangbunker auf dem Heu- oder Dachboden eines landwirtschaftlichen Betriebs steht, erübrigt sich natürlich ein Verblenden. Denn das Aufstellen ist zuvor mit dem Landwirt abgesprechen. In den weitaus überwiegenden Fällen erbittet der Landwirt auch von sich aus den Fang des Steinmarder, allein schon um die Anzahl seines gemeuchelten Federvieh so gering wie möglich zu halten.

Wichtig ist, dass ein Fangbunker (gleich welcher Konstruktion) mit einem Vorhängeschloss für Unbefugte nicht zugänglich gemacht werden kann. Ein Verriegelungsüberwurf ist also auf jeden Fall anzubringen.

Auch eine Abdeckung des Bunkerdeckels mit feuchtigkeitsresistentem Belag ist erforderlich, um den Bunker innen weitgehend trocken zu halten. Denn ein festgefrorenes Abzugeisen kann der kräftigste Steinmarder nicht auslösen.




Auf dem Fangbunker ist ein nicht zu übersehendes Schild mit einem Gefahrenhinweis anzubringen, wie hier mit der Aufschrift "Vorsicht Falle! Verletzungsgefahr". Auch an die nicht der deutschen Sprache und Schrift mächtigen Mitbürger in unserem dichtbesiedelten Kulturbereich muss gedacht werden, so dass ein gefahrenhinweisendes Piktogramm empfehlenswert ist.




Um den selektiven Fang des Steinmarder und Iltis zu ermöglichen, darf der Durchmesser der Einschlupföffnung nicht größer als 8 cm sein. Damit werden alle größeren Tiere als Steinmarder und Iltis zwangsläufig ausgesperrt.

Um einen unbefugten Zugriff durch Unbekannt in den Fangraum zu verhindern, muss der Zulauf in den Fangraum entweder lang genug sein oder es empfiehlt sich das unten abgebildete Mehrkammer-System. Der Fangraum ist vom Vorraum deutlich getrennt. Und die Einschlupföffnungen sind seitenversetzt angebracht.

Sobald ich den Fangbunker aufgestellt habe, wird der Boden mit trockenem Nadelstreu oder grobem Sägemehl bis zu einer Höhe von ca. 6 - 7 cm aufgefüllt. Die Höhe des "Füllmaterial" ist deshalb wichtig, weil dieses das Fangeisen später vollständig abdecken muss. Und es verhindert, dass das Fangeisen einfriert.

Zunächst wird aber angekirrt mit allem, womit sich ein Steinmarderherz erwärmen lässt. Probieren geht über studieren, rohe Eier, gekochte Eier, mit und ohne Honig- oder Schoko-Klecks. Der Steinmarder ist in aller Regel ein Leckermaul. Mit dem Kirren kann schon weit vor der Fangzeit begonnen werden. Und wenn die Kirrung regelmäßig jeden Tag geleert ist, und wenn die Jagdzeit begonnen hat, wird das Ei-Abzugeisen in den Fangraum eingebaut. Aber so, dass der Marder über den losen Bügel kommen muss.

Sobald das Abzugeisen gespannt im Fangraum des Marderbunker eingebaut ist, hat der Bunkerdeckel abgeschlossen zu sein, nachdem zuvor eine Zwangsauslösung am Ei-Teller des Fangeisens befestigt wurde. Denn sobald ein Unbefugter den Marderbunker aufbricht und den Deckel anhebt, löst das Abzugeisen zwangsweise aus mit dem Ziel, den Unbefugten vor jeglicher Verletzung zu schützen.

Wenn regelmäßig mit dem gleichbleibenden Köder -in der Regel Ei mit Honig-Klecks- gekirrt wurde und die Kirrung auch regelmäßig angenommen ist, fängt sich der Steinmarder in den weitaus überwiegenden Fällen in der ersten bis dritten Nacht nach dem Stellen des Abzugeisen.




Erläuterungen zur Verwendung des Ei-Abzugeisen.

Die Verwendung des Abzugeisen hat zum Ziel, den Steinmarder im Moment des Fangens sofort zu töten. Der Steinmarder verendet also augenblicklich. Und da es sich um einen sogenannten Sekunden-Tod handelt, dürfte das Abzugeisen aus menschlicher Sicht als "human tötend" einzustufen sein. Der Steinmarder oder Iltis erleidet also im Moment des Fangens keinerlei Todesqualen.

Die Bezeichnung "Abzugeisen" legt schon mit dem Begriff deutlich fest, dass diese Falle nur auf Abzug funktioniert. Das heißt, nur durch Abziehen des Köders vom Köderteller wird diese Falle ausgelöst. Nur die durch Abzug funktionierende Totfangfallen sind in Deutschland erlaubt, da bedingt durch die Funktion ein sofortiger Tod eintritt. Bei dem unten abgebildeten Ei-Abzugeisen handelt es sich um ein durch Gesetz zugelassenes Fangeisen für den Steinmarderfang.




Im Gegensatz dazu stehen alle verbotenen Totfangfallen, die durch Druck oder Tritt ausgelöst werden, wie zum Beispiel das Tellereisen oder die in den USA und Kanada meistgebräuchliche Conibear-Schlagbügelfalle, die sowohl auf Abzug als auch auf Druck funktioniert.

Neuartige Kastenfalle für bewohnte Gebäude

Bei der nachstehend abgebildeten Kastenfalle handelt es sich um eine Falle, die sich ausschließlich für den selektiven Lebendfang des Steinmarder und Iltis eignet.

Im Fallenboden befindet sich eine rechteckige Öffnung, die mit sogenanntem Kotgitter (wie es bei Hühner- und Fasanen-Volieren verwendet wird) rundherum versperrt ist. Das Kotgitter ist unterhalb des Kastenbodens fest angebracht. Die Öffnung im Kastenboden wird innen mit einer Fliese abgedeckt. Der gesamte Kastenboden wird nun mit trockenem Nadelstreu oder grobem Sägemehl in einer Stärke von ca. 5 - 6 cm ausgelegt. An ein Hühnerei (weiß und je kleiner, je besser) wird mit Heißkleber ein feiner Faden befestigt. Heißkleber ist geruchlos. Darauf kommt es an. Ein Klacks Honig oder Schokocreme auf dem Ei kann nicht schaden, denn der Steinmarder ist ein Leckermaul. Das Ei wird im Kasten nahe der Rückseite mittig platziert. Dort befindet sich ein Loch in der Kastenwand, durch welches der Faden hindurch geführt wird.




Außen an der Kastenrückseite ist eine aus Stahlblech bestehende Rattenfalle montiert, die als Auslösemechanismus verwendet wird. Die Rattenfalle sollte aus Stahlblech sein, da sich dieser Auslösemechanismus durch Feuchtigkeit nicht verziehen kann. Zur näheren Modifikation des Auslösemechanismus wird auf die folgende Abbildung hingewiesen.




In dem vom Steinmarder heimgesuchten Gebäude wird der Fangkasten mit der Rückseite (vertikal befindlicher Auslösegalgen mit Verriegelungsbrett) gegen die Raumwand gestellt. Der Kastendeckel ist hinreichend weit geöffnet, so dass der Steinmarder problemlos in das Kasteninnere einschlüpfen kann. Sobald sich der Steinmarder (gleiches gilt auch für den Iltis) im Kasten befindet, zieht er sofort seinen Schweif (Schwanz) nach und legt ihn seitlich an seinen Körper an. Es handelt sich hierbei um ein instinktives Verhalten der genannten Raubtierarten, so dass der zufallende Deckel nicht auf den Schweif fallen kann.

Sobald der Steinmarder das Ei in den Fang genommen hat und mit seiner Beute den Kasten verlassen will, zieht er an dem Faden und betätigt den Auslösemechanismus. Der Kastendeckel fällt zu und verriegelt mit dem am Auslösegalgen befestigten Verriegelungsbrett.

Ein verantwortungsbewußter Fangjäger kontrolliert die von ihm gestellten Fallen mehrmals täglich. Findet er den Fangkasten wie geschildert verschlossen, darf er mit Sicherheit davon ausgehen, dass er einen Steinmarder lebend gefangen hat.

Wegen des geringen Gewichts des Fangkastens ist dieser leicht zu handhaben. Der Fangjäger muss nun den Fangkasten in horizontaler Position zu seinem Auto tragen. Unter Mitnahme der Kurzwaffe für den Fangschuss braucht er in aller Regel nur wenige Straßen bzw. Wege ins Jagdrevier zu fahren. Wichtig ist dabei, dass der im Kastendeckel befindliche Fangschussdeckel geschlossen ist, damit es im Kasteninneren dunkel bleibt. Denn in der Dunkelheit bleibt der Steinmarder ruhig und stressfrei, weil er sich keiner Gefahr ausgesetzt fühlt.

An abgelegener Stelle, wo Unbeteiligte nicht gefährdet werden können, wird der Fangkasten am Erdboden bis zu einem Winkel von ca. 50 - 60 Grad angekippt (vgl. Foto unten). Die auf dem Fangkastenboden befindliche Fliese rutscht gegen die hintere bzw. untere Kastenwand und es fällt von unten Licht in den Fangkasten. Instinktiv springt der Steinmarder zu der vergitterten Öffnung. Der Fangjäger entfernt erst jetzt den im Kastendeckel befindlichen Fangschussdeckel. Durch die freie Sicht auf den Steinmarder kann nun ein sicherer Fangschuss problemlos angetragen werden. Der Fangkasten wird dabei nicht beschädigt, da sich die vergitterte Fangschussöffnung im Kastendeckel und die vergitterte Öffnung im Kastenboden direkt gegenüber befinden.




Auf den beiden nachstehenden Fotos ist der Konstruktions- und Materialplan der beschriebenen, selektiv fangenden Kastenfalle abgebildet. Mit ein wenig handwerklichem Geschick kann jeder interessierte Fangjäger diese Kastenfalle nachbauen.


Bauanleitungsteil A



Bauanleitungsteil B