Samstag, 22. Dezember 2007

Der gesicherte Marder-Bunker mit Ei-Abzugeisen

Der Fang des Steinmarder oder Iltis mit dem Ei-Abzugeisen ist für den versierten Fangjäger eine ganz besondere Anforderung, die in aller Regel sehr viel Planung, Überlegung und Einfühlungsvermögen dem Ausübenden abverlangt.

Die Ausübung der Fangjagd in der Praxis wird u.a. durch die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Jagd" der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) und weitere in Frage kommende Vorschriften geregelt. VSG ist dabei eine Abkürzung für die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Gemäß § 3 Abs. 7 VSG "Jagd" dürfen Fangeisen nur mit einer entsprechenden Vorrichtung gespannt und nur mit einem geeigneten Gegenstand ge- bzw. entsichert werden.

Gemäß § 3 Abs. 8 VSG "Jagd" dürfen Fangeisen fängisch nur so aufgestellt werden, dass keine Personen gefährdet werden.

Eine Gefährdung kann zum Beispiel vermieden werden durch
  • verblendete Fangbunker,
  • Fallenkästen oder Fangburgen aus Holz, Beton oder anderem geeigneten Baumaterial.

Der nachfolgend abgebildete Fangbunker wird von mir selbst seit vielen Jahren verwendet. Wegen der Konstruktion ist er leicht und schnell zu transportieren und kann bei Bedarf mit wenig Aufwand umgesetzt und auf einfache Weise mit dem am Aufstellort vorkommenden Verblendmaterial für nicht Eingeweihte unsichtbar gemacht werden.
Sofern der Fangbunker auf dem Heu- oder Dachboden eines landwirtschaftlichen Betriebs steht, erübrigt sich natürlich ein Verblenden. Denn das Aufstellen ist zuvor mit dem Landwirt abgesprechen. In den weitaus überwiegenden Fällen erbittet der Landwirt auch von sich aus den Fang des Steinmarder, allein schon um die Anzahl seines gemeuchelten Federvieh so gering wie möglich zu halten.

Wichtig ist, dass ein Fangbunker (gleich welcher Konstruktion) mit einem Vorhängeschloss für Unbefugte nicht zugänglich gemacht werden kann. Ein Verriegelungsüberwurf ist also auf jeden Fall anzubringen.

Auch eine Abdeckung des Bunkerdeckels mit feuchtigkeitsresistentem Belag ist erforderlich, um den Bunker innen weitgehend trocken zu halten. Denn ein festgefrorenes Abzugeisen kann der kräftigste Steinmarder nicht auslösen.




Auf dem Fangbunker ist ein nicht zu übersehendes Schild mit einem Gefahrenhinweis anzubringen, wie hier mit der Aufschrift "Vorsicht Falle! Verletzungsgefahr". Auch an die nicht der deutschen Sprache und Schrift mächtigen Mitbürger in unserem dichtbesiedelten Kulturbereich muss gedacht werden, so dass ein gefahrenhinweisendes Piktogramm empfehlenswert ist.




Um den selektiven Fang des Steinmarder und Iltis zu ermöglichen, darf der Durchmesser der Einschlupföffnung nicht größer als 8 cm sein. Damit werden alle größeren Tiere als Steinmarder und Iltis zwangsläufig ausgesperrt.

Um einen unbefugten Zugriff durch Unbekannt in den Fangraum zu verhindern, muss der Zulauf in den Fangraum entweder lang genug sein oder es empfiehlt sich das unten abgebildete Mehrkammer-System. Der Fangraum ist vom Vorraum deutlich getrennt. Und die Einschlupföffnungen sind seitenversetzt angebracht.

Sobald ich den Fangbunker aufgestellt habe, wird der Boden mit trockenem Nadelstreu oder grobem Sägemehl bis zu einer Höhe von ca. 6 - 7 cm aufgefüllt. Die Höhe des "Füllmaterial" ist deshalb wichtig, weil dieses das Fangeisen später vollständig abdecken muss. Und es verhindert, dass das Fangeisen einfriert.

Zunächst wird aber angekirrt mit allem, womit sich ein Steinmarderherz erwärmen lässt. Probieren geht über studieren, rohe Eier, gekochte Eier, mit und ohne Honig- oder Schoko-Klecks. Der Steinmarder ist in aller Regel ein Leckermaul. Mit dem Kirren kann schon weit vor der Fangzeit begonnen werden. Und wenn die Kirrung regelmäßig jeden Tag geleert ist, und wenn die Jagdzeit begonnen hat, wird das Ei-Abzugeisen in den Fangraum eingebaut. Aber so, dass der Marder über den losen Bügel kommen muss.

Sobald das Abzugeisen gespannt im Fangraum des Marderbunker eingebaut ist, hat der Bunkerdeckel abgeschlossen zu sein, nachdem zuvor eine Zwangsauslösung am Ei-Teller des Fangeisens befestigt wurde. Denn sobald ein Unbefugter den Marderbunker aufbricht und den Deckel anhebt, löst das Abzugeisen zwangsweise aus mit dem Ziel, den Unbefugten vor jeglicher Verletzung zu schützen.

Wenn regelmäßig mit dem gleichbleibenden Köder -in der Regel Ei mit Honig-Klecks- gekirrt wurde und die Kirrung auch regelmäßig angenommen ist, fängt sich der Steinmarder in den weitaus überwiegenden Fällen in der ersten bis dritten Nacht nach dem Stellen des Abzugeisen.




Erläuterungen zur Verwendung des Ei-Abzugeisen.

Die Verwendung des Abzugeisen hat zum Ziel, den Steinmarder im Moment des Fangens sofort zu töten. Der Steinmarder verendet also augenblicklich. Und da es sich um einen sogenannten Sekunden-Tod handelt, dürfte das Abzugeisen aus menschlicher Sicht als "human tötend" einzustufen sein. Der Steinmarder oder Iltis erleidet also im Moment des Fangens keinerlei Todesqualen.

Die Bezeichnung "Abzugeisen" legt schon mit dem Begriff deutlich fest, dass diese Falle nur auf Abzug funktioniert. Das heißt, nur durch Abziehen des Köders vom Köderteller wird diese Falle ausgelöst. Nur die durch Abzug funktionierende Totfangfallen sind in Deutschland erlaubt, da bedingt durch die Funktion ein sofortiger Tod eintritt. Bei dem unten abgebildeten Ei-Abzugeisen handelt es sich um ein durch Gesetz zugelassenes Fangeisen für den Steinmarderfang.




Im Gegensatz dazu stehen alle verbotenen Totfangfallen, die durch Druck oder Tritt ausgelöst werden, wie zum Beispiel das Tellereisen oder die in den USA und Kanada meistgebräuchliche Conibear-Schlagbügelfalle, die sowohl auf Abzug als auch auf Druck funktioniert.

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